Wohlstandslexikon Z

01.06.2023 // www.wohlstandoptimieren.de / Wissen / Wohlstandslexikon / Wohlstandslexikon Z

Bestimmte Themen und Schlagworte werde ich im laufenden Text nicht näher erklären. Im Wohlststandslexikon findest Du sie alphabetisch erklärt und kannst jederzeit nachschlagen:

Zins / Sollzins / Effektivzins

„Zins ist das Entgelt für die Überlassung von Geld“

Quelle: Ich werde nie meinen Dozenten in Bilanzsteuerrecht vergessen, der diese Definition jedes Mal mit einem leichten Grinsen im Gesicht aufgesagt hat.

Zins: Zinsen sind der Preis, den jemand für die Überlassung von Geld bezahlt. Zum Beispiel bezahlt man Zinsen, wenn man als Kreditnehmer einen Kredit aufnimmt und dafür dem Kreditgeber Geld bezahlt. Wenn man selbst als „Kreditgeber“ auftritt, zum Beispiel wenn man auf ein verzinsliches Sparkonto legt, erhält man Zinsen.

Sollzins: Der Sollzins ist der vereinbarte (Netto)Zinssatz, den ein Kreditnehmer für einen Kredit zahlen muss. Es ist der nominale Zinssatz, der auf den ursprünglich geliehenen Betrag angewendet wird, ohne Berücksichtigung von zusätzlichen Gebühren oder Kosten.

Effektivzins: Der Effektivzins ist der Gesamtzinsbetrag, den ein Kreditnehmer tatsächlich für einen Kredit zahlen muss. Im Gegensatz zum Sollzins sind im Effektivzins auch zusätzliche Kosten wie Gebühren, Provisionen oder andere Nebenkosten berücksichtigt, die im Zusammenhang mit dem Kredit anfallen können. Der Effektivzins gibt daher den tatsächlichen finanziellen Aufwand an, den der Kreditnehmer für die Inanspruchnahme des Kredits zu tragen hat.

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