Einnahmen – Teil 2

24.07.2023 // www.wohlstandoptimieren.de / Wohlstand schaffen / Einnahmen Teil 2

Teil 1: Auswahl und Qualifikation sowie Zufriedenheit im Beruf.

Auswahl des Berufs

Die Auswahl des Berufs entscheidet über die Art und Höhe der später erzielbaren Einkünfte. Das Statistische Bundesamt hat in seinem Gehaltsvergleich 2022 festgestellt:

„Neben dem Bildungsabschluss ist die Berufswahl maßgeblich für die Höhe
des künftigen Verdienstes entscheidend. Auch zwischen verschiedenen
Ausbildungsberufen sind deutliche Verdienstunterschiede feststellbar.“

Quelle: Auswertung des Statistisches Bundesamt abgerufen am 01.06.2023

Auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes findet man eine interaktive Tabelle mit einer Übersicht über die Verdienste in unterschiedlichen Berufen. Die Pressemitteilung Nummer 200 vom 23. Mai 2023 enhält außerdem auch eine kleine Übersicht dazu .

Verdienste und Einkünfte für ausgewählte Berufe nach einer Auswertung des statistischen Bundesamtes

Quelle: Auswertung des Statistisches Bundesamt abgerufen am 01.06.2023

Obwohl der spätere Beruf ein entscheidendes Kriterium für die Höhe des Verdienstes und der Einkünfte ist, sollte man diesen meiner Meinung nach nicht (nur) danach aussuchen. Denn nicht jeder von uns kann und will auch Pilotin oder Pilot sein, oder Arzt beziehungsweise Ärztin werden. Da die meisten Menschen viel Zeit in ihrem Beruf verbringen, sollte das spätere Gehalt nur ein Teil der Entscheidungsfindung sein.

Wichtig ist meiner Meinung nach vor allem die persönliche Neigung. In welchem Beruf möchte man einen großen Teil seiner Lebenszeit verbringen und woran hat man Spaß?

Eine wichtige Frage ist auch: welche Berufe gibt es überhaupt und welche Wege, Einnahmen zu erzielen?

Einkunftsarten: nach dem Einkommensteuergesetz

Mir war lange nicht bewusst, wie vielfältig man Geld verdienen kann. Man sieht zuerst seine engsten Familienmitglieder und dann später auch Freunde, wie sie alle Geld verdienen. In meiner Kindheit in der DDR war (wahrscheinlich?) jeder angestellt und es gab nicht die heutigen, vielfältigen Möglichkeiten. Gerade diese Vielzahl an Möglichkeiten machen es spannend und bieten eine große Auswahl, wie man Geld verdienen kann.

Einen ersten Überblick über die Vielfältigkeit von Einnahmen bieten die Einkunftsarten nach dem Einkommensteuergesetz (EStG). Diese Übersicht hier zeigt nur einen kleinen Auszug aus dem EStG. Sie hat mir geholfen, weiter zu denken als nur an den (für mich damals) typischen Hauptberuf im Angestelltenverhältnis, sodass ich über verschiedene Einkünfte nachdachte – und wie ich sie erzielen kann.

§ 13 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft:

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind unter anderem Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen.

§ 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind unter anderem Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen. Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb.

§ 18 Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit sind unter anderem Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.

§ 19 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören unter anderem Gehälter, Löhne und Gratifikationen, sowie Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst, also für Angestellte eines Unternehmens.

§ 20 Einkünfte aus Kapitalvermögen

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören unter anderem Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, an Genossenschaften sowie an anderen Gesellschaftsformen.

§ 21 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind unter anderem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, beispielsweise von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen, Schiffen, die in ein Schiffsregister eingetragen sind, und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (zum Beispiel Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht).

§ 22 sonstige Einkünfte

Darunter fallen Einkünfte, die nicht den restlichen Einkunftsarten zuzuordnen sind. Dazu gehören unter anderem

  • Renten
  • Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften
  • Vermietung von beweglichen Gegenständen wie Autos oder Booten
  • Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen
S

Fazit: Qual der Wahl

Aus diesen verschiedenen Einkunftsarten kann man Einkünfte erzielen. Es ergibt sich neben dem klassischen Beruf als Angestellter eine Vielzahl von Möglichkeiten, Einnahmen zu erzielen.

Kennst Du die Vielzahl der Einkunftsarten? Erzielst Du selbst Einkünfte in verschiedenen Einkunftsarten?

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Teil 3: Einnahmen aus einem Nebenberuf.


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