Wohlstandslexikon E

01.06.2023 // www.wohlstandoptimieren.de / Wissen / Wohlstandslexikon / Wohlstandslexikon E

Bestimmte Themen und Schlagworte werde ich im laufenden Text nicht näher erklären. Im Wohlststandslexikon findest Du sie alphabetisch erklärt und kannst jederzeit nachschlagen:

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben wird. Sie ist in den meisten Ländern eine der wichtigsten Einnahmequellen für den Staat und wird verwendet, um öffentliche Ausgaben zu finanzieren.

In Deutschland wird sie im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. In Deutschland wird die Einkommensteuer progressiv berechnet, d.h. mit steigendem Einkommen steigt auch der Steuersatz. Grundlage für die Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen, das sich aus verschiedenen Einkommensarten zusammen, wie z.B. Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (zum Beispiel Gehälter), Einkünften aus selbständiger Arbeit (zum Beispiel Gewinne aus einer selbständigen Tätigkeit), Einkünften aus Kapitalvermögen (zum Beispiel Zinserträge) oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Es gibt verschiedene Freibeträge und abzugsfähige Ausgaben, die das zu versteuernde Einkommen mindern können.

Für die Einkommensteuer gibt es verschiedene Erhebungsformen wie zum Beispiel die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge oder die Lohnsteuer auf Arbeitslohn oder Gehalt.

Einkommensteuergesetz (EStG)

Das Einkommensteuergesetz (EStG) ist ein zentrales Steuergesetz in Deutschland, das die Besteuerung von Einkommen regelt. Es legt die Grundlagen und Regelungen für die Erhebung der Einkommensteuer fest und umfasst zahlreiche Paragraphen, die verschiedene Aspekte der Einkommensteuer behandeln. Das EStG gilt für natürliche Personen (Privatpersonen) und regelt die Besteuerung ihres Einkommens.

Einkünfte

Einkünfte werden im Einkommensteuergesetz (EStG) definiert. Nach § 2 Absatz 2 des EStG sind Einkünfte:

Nr. 1 bei (den Einkunftsarten:) Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit der Gewinn und
Nr. 2 bei den anderen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.

Diese Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die „Einnahmen-Überschuss-Rechnung“ (EÜR) ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung für selbstständige Unternehmer und kleinere Unternehmen in Deutschland. Zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns für das Finanzamt kann sie angewendet werden, von Unternehmen, die nicht zur doppelten Buchführung (Bilanzierung) verpflichtet sind.

Die EÜR erfasst alle betrieblichen Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens innerhalb eines Geschäftsjahres. Dazu gehören beispielsweise Einnahmen aus Verkäufen, Dienstleistungen, Zinsen, Mieten, aber auch Ausgaben wie Materialkosten, Mieten, Versicherungen, Werbekosten und viele weitere.

Die Grundidee der EÜR besteht darin, die Einnahmen den Ausgaben gegenüberzustellen und somit den Gewinn oder Verlust zu ermitteln. Die Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben ergibt den Einnahmeüberschuss, also den Betrag, der versteuert werden muss.

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